Schon im Frühjahr 2014 stand fest, wir möchten mit Town&Country (JenHaus – http://www.jenhaus.de/hausausstellung.html?pptcurl=Das-Bodensee-129-Ihr-Town-Country.1505+M5aaaa97e3f0.0.html) bauen. Was nun noch fehlte, war das passende Grundstück.

Ein Grundstück in Jena zu erwerben, war sowohl von der Verfügbarkeit als auch vom Preis her unmöglich. Daraufhin schauten wir uns gemeinsam mit unseren Berater von T&C einige Grundstücke an, welche uns jedoch nich zu 100 % überzeugten. Sodass wir uns auch an eine Maklerin wandten. Mit Ihr fanden wir schon nach kurzer Zeit unser Traumgrundstück in Thalbürgel. Gern waren wir dafür bereit die Marklercourtage zu zahlen. Wir wussten ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht, was für Probleme folgen würden…

... noch sehr stark bewachsen

… noch sehr stark bewachsen

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Am 17.07.2014 war es dann soweit; der Notartermin stand vor der Tür. Etwas nervös fanden wir uns alle 17:00 Uhr beim Notar ein. Schon bevor der eigentliche Notartermin begann, gab es das erste Problem. Unser Veräußerer, Herr Holzmann, hatte bis auf seinen Personalausweis keine Unterlagen dabei. Er verkaufte jedoch, dass Grundstück nicht als Privatperson, sondern als GbR. Ein gültiger Gesellschaftervertrag lag zum Glück im Notariat vor. Und schon kamen wir zum nächsten Problem: Im Gesellschaftervertrag stand nicht nur unser Veräußerer, sondern noch ein weiterer Gesellschafter, welcher aber schon im Jahr 2012 verstorben war. Herr Holzmann hatte jedoch keine gültige Vollmacht dabei, mit welche er den Kaufvertrag alleine hätte unterzeichnen können. Nach langem Hin und Her beschloss der Notar den Kaufvertrag mit allem zu unterzeichnen, unter der Voraussetzung, dass unser Veräußerer die Vollmacht noch nachreicht.

Man könnte jetzt denken, dass ganze ist gut für uns ausgegangen. Leider war das aber nicht das Ende vom Lied: Wir warteten nun also auf die Zusendung unseres Kaufvertrages. Jeden Tag schauten wir voller Erwartungen in den Briefkasten: Nichts! Nach 2 Wochen wurden wir ungeduldig und riefen beim Notar an. Unser Veräußerer hatte gar keine gültig Vollmacht, welche er einreichen konnte. Nichts desto trotz versuchten wir weiterhin eine Möglichkeit zu finden, dass Grundstück doch noch zu erwerben. Nach mehreren Versuchen, erreichten wir den Veräußerer und konnten ihn mit der Drohung vom Kaufvertrag zurückzutreten, dazu bewegen sich um die Nachlassregelung im Gesellschaftervertrag zu kümmern und so kam es tatsächlich am 26.08.2014 zum nächsten und zum Glück letzten Notartermin.

Mittlerweile ist die Auflassungvormerkung im Grundbuch, der Kaufpreis bezahlt und wir erwarten in den nächsten Wochen den Eigentumsübergang.

Leider war dies noch nicht alles. Im Kaufvertrag hatten wir uns geeinigt, dass sämtliche Bäume und Sträucher, einschließlich des Wurzelwerkes vom Veräußerer zu entfernen sind. Letzten Dienstag war er zwar auf dem Grundstück und hat die Bäume gefällt, jedoch hat er auf dem Grundstück ein Riesenchaos hinterlassen.

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Nach einem Vormittagseinsatz an diesem Wochenende mit unseren Vätern konnten wir dieses zum Glück beseitigen und sehen nun das erste Mal die komplette Größe und den schönen Blick. Herr Holzmann geht inzwischen nicht mehr ans Telefon, reagiert nicht auf Email, sodass wir ihm nun rechtliche Schritte androhen mussten.

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